News & Wissenswertes
An dieser Stelle informieren wir Sie über aktuelle Neuerungen:
Neue Durchführungsverordnung der EU 2015/1998 tritt am 01.02.2016 in Kraft.
Es ändert sich das Modulsystem des LBA für Luftsicherheitsschulungen. Wir
informieren Sie über aktuelle Änderungen, bisherige Schulungen haben Bestandsschutz.
Ab Januar 2016 sind unsere Schulungsbescheinigungen gemäß Vorgabe des LBA
nur noch im Original gültig. Es dürfen keine Kopien der Zertifikate anerkannt werden.
Jede/r Teilnehmer/in erhält 2 Exemplare (1x für den/die Teilnehmer/in und 1x für den
Beteiligten der sicheren Lieferkette).
Bitte denken Sie an Ihre Zuverlässigkeitüberprüfung. Nach aktuellen Vorgaben durch
das Luftfahrtbundesamt soll diese mit einer Identitätsprüfung der Teilnehmer vor Beginn
einer Schulung durch den Dozenten/in überprüft werden. Zusätzliche Informationen finden
Sie auf www.lba.de
Luftsicherheitsschulungen nach den Kapiteln 11.2.3.1, 11.2.3.2, 11.2.3.3, 11.2.3.4, 11.2.3.5,
11.2.3.9, 11.2.3.10, 11.2.4, 11.2.5 und 11.2.6 beinhalten gleichzeitig eine Schulung nach
Kapitel 11.2.7 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998. Diese
Personengruppen benötigen also keine zusätzliche Schulung des allgemeinen Sicherheits-
bewußtseins.
Weitere Informationen finden Sie in den Beiträgen unter dieser Rubrik oder Sie rufen
uns an, wir informieren Sie gern.