AKOS GmbH
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News & Wissenswertes

 

An dieser Stelle informieren wir Sie über aktuelle Neuerungen: 

Neue Durchführungsverordnung der EU 2015/1998 tritt am 01.02.2016 in Kraft.

Es ändert sich das Modulsystem des LBA für  Luftsicherheitsschulungen. Wir

informieren Sie über aktuelle Änderungen, bisherige Schulungen haben Bestandsschutz.

 

Ab Januar 2016 sind unsere Schulungsbescheinigungen gemäß Vorgabe des LBA

nur noch im Original gültig. Es dürfen keine Kopien der Zertifikate anerkannt werden.

 Jede/r Teilnehmer/in erhält 2 Exemplare (1x für den/die Teilnehmer/in und 1x für den

Beteiligten der sicheren Lieferkette). 

 

Bitte denken Sie an Ihre Zuverlässigkeitüberprüfung. Nach aktuellen Vorgaben durch

das Luftfahrtbundesamt soll diese  mit einer Identitätsprüfung der Teilnehmer vor Beginn

einer Schulung durch den Dozenten/in überprüft werden. Zusätzliche Informationen finden

Sie auf www.lba.de

 

Luftsicherheitsschulungen nach den Kapiteln 11.2.3.1, 11.2.3.2, 11.2.3.3, 11.2.3.4, 11.2.3.5,

11.2.3.9, 11.2.3.10, 11.2.4, 11.2.5 und 11.2.6 beinhalten gleichzeitig eine Schulung nach

Kapitel 11.2.7 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998. Diese

Personengruppen benötigen also keine zusätzliche Schulung des allgemeinen Sicherheits-

bewußtseins.

 

Weitere Informationen finden Sie in den Beiträgen unter dieser Rubrik oder Sie rufen

uns an, wir informieren Sie gern.

 

 

 

   

          

 

 

Die AKOS GmbH ist ein von der
IHK geprüfter und nach dem
Berufsbildungsgesetz anerkannter
Ausbildungsbetrieb.