11.2.3.10 anderes Sicherheitspersonal
Information zur Schulung für anderes Sicherheitspersonal bei Flughafenlieferungen
und Bordvorräten
Die Schulung ist geeignet für Personen, die bei Post oder Material von Luftfahrt-
unternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen andere Sicherheitskontrollen
als Kontrollen durchführen. Die Vorgaben für diese Schulung entsprechen der
DVO (EU) 2015/1998 Abschnitt 11.2.3.10. Die Schulung besteht aus insgesamt sechs
Unterrichtseinheiten zzgl. Erfolgskontrolle.
Kursvoraussetzung: |
ZüP nach § 7 LuftSiG Ü2 o.Ü3 Sicherheitsüberprüfung nach §9 o. §10 SÜG
|
Abschluss: |
Schulungsbescheinigung
|
Ablauf: |
Wir führen den Lehrgang in unserem AKOS Schulungszentrum durch.
Bei Anfragen ab zehn Teilnehmer kommen wir gern zu Ihnen in die Firma und führen den Lehrgang als Inhouse-Schulung durch.
Den individuellen Ablauf erhalten Sie mit unserem Angebot. |
Auszug zum Inhalt der Schulung:
- Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
- Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
- angemessene Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände
- Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
- Meldeverfahren
- einschlägige Rechtsvorschriften
- Ziele und Struktur der Luftsicherheit im jeweiligen Arbeitsumfeld, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
- Schutzanforderungen für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen
- Lernerfolgskontrolle & Auswertung