AKOS GmbH
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11.2.7 Sicherheitsbewußtsein

 

Information zur Allgemeinen Schulung des Sicherheitsbewußtseins

 

Durch Inkraftsetzung der VO (EU) Nr. 1116/2013 mit Wirkung vom 29.11.2013 wird

das Personal, das reinen Zugang zu identifizierbarer Luftfracht/Luftpost hat, aus

dem Kapitel 11.2.3.9 des Anhangs der VO (EU) Nr. 185/2010 herausgelöst und ist

stattdessen künftig einer „Allgemeinen Schulung des Sicherheitsbewusstseins“

gemäß Kapitel 11.2.7 des Anhangs der VO (EU) Nr. 185/2010 zu unterziehen.

Die VO (EU) 185/2010 wird mit Wirkung zum 01.02.2016 durch die

DVO (EU) 2015/1998 ersetzt.

 

Kursvoraussetzung:

beschäftigungsbezogene Überprüfung, ZüP nach § 7 LuftSiG,

Ü2 o.Ü3 Sicherheitsüberprüfung nach §9 o. §10 SÜG

 

Abschluss:

Schulungsbescheinigung

 

Ablauf:

Wir führen den Lehrgang in unserem AKOS Schulungszentrum durch.

 

Bei Anfragen ab zehn Teilnehmer kommen wir gern zu Ihnen in die

Firma und führen den Lehrgang als Inhouse-Schulung durch.

 

Den individuellen Ablauf erhalten Sie mit unserem Angebot.

Sie haben auch die Möglichkeit den Lehrgang inhouse mit dem

Seminar 11.2.3.9 zu verbinden.

 

 

Inhalt der Schulung:

 

  • Kenntnis der Meldeverfahren
  • Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften
  • Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit im jeweiligen Arbeitsumfeld, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
  • Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle

   

          

 

 

Die AKOS GmbH ist ein von der
IHK geprüfter und nach dem
Berufsbildungsgesetz anerkannter
Ausbildungsbetrieb.