11.2.7 Sicherheitsbewußtsein
Information zur Allgemeinen Schulung des Sicherheitsbewußtseins
Durch Inkraftsetzung der VO (EU) Nr. 1116/2013 mit Wirkung vom 29.11.2013 wird
das Personal, das reinen Zugang zu identifizierbarer Luftfracht/Luftpost hat, aus
dem Kapitel 11.2.3.9 des Anhangs der VO (EU) Nr. 185/2010 herausgelöst und ist
stattdessen künftig einer „Allgemeinen Schulung des Sicherheitsbewusstseins“
gemäß Kapitel 11.2.7 des Anhangs der VO (EU) Nr. 185/2010 zu unterziehen.
Die VO (EU) 185/2010 wird mit Wirkung zum 01.02.2016 durch die
DVO (EU) 2015/1998 ersetzt.
Kursvoraussetzung: |
beschäftigungsbezogene Überprüfung, ZüP nach § 7 LuftSiG, Ü2 o.Ü3 Sicherheitsüberprüfung nach §9 o. §10 SÜG
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Abschluss: |
Schulungsbescheinigung
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Ablauf: |
Wir führen den Lehrgang in unserem AKOS Schulungszentrum durch.
Bei Anfragen ab zehn Teilnehmer kommen wir gern zu Ihnen in die Firma und führen den Lehrgang als Inhouse-Schulung durch.
Den individuellen Ablauf erhalten Sie mit unserem Angebot. Sie haben auch die Möglichkeit den Lehrgang inhouse mit dem Seminar 11.2.3.9 zu verbinden. |
Inhalt der Schulung:
- Kenntnis der Meldeverfahren
- Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften
- Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit im jeweiligen Arbeitsumfeld, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
- Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle