11.2.3.9 anderes Sicherheitspersonal
Information zur Schulung für anderes Sicherheitspersonal bei Fracht und Post
Die Vorgaben für diese Schulung gemäß DVO (EU) 2015/1998 11.2.3.9 wurden
geändert. Die Schulung besteht neu aus mindestens sechs Unterrichtseinheiten
zzgl. Erfolgskontrolle. Sie richtet sich an Personen die Sicherheitskontrollen bei
Luftfracht durchführen.
Durch Inkraftsetzung der VO (EU) Nr. 1116/2013 mit Wirkung vom 29.11.2013
wird das Personal, das reinen Zugang zu identifizierbarer Luftfracht/Luftpost hat,
aus dem Kapitel 11.2.3.9 des Anhangs der VO (EU) Nr. 185/2010 herausgelöst
und ist stattdessen künftig einer „Allgemeinen Schulung des Sicherheitsbewusstseins“
gemäß Kapitel 11.2.7 des Anhangs der VO (EU) Nr. 185/2010 zu unterziehen.
Die VO (EU) Nr. 185/2010 wird mit Wirkung des 01.02.2016 ersetzt durch die
DVO (EU) 2015/1998.
Kursvoraussetzung: |
ZüP nach § 7 LuftSiG Ü2 o.Ü3 Sicherheitsüberprüfung nach §9 o. §10 SÜG
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Abschluss: |
Schulungsbescheinigung
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Ablauf: |
Wir führen den Lehrgang in unserem AKOS Schulungszentrum durch.
Bei Anfragen ab zehn Teilnehmer kommen wir gern zu Ihnen in die Firma und führen den Lehrgang als Inhouse-Schulung durch.
Den individuellen Ablauf erhalten Sie mit unserem Angebot. |
Inhalt der Schulung:
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Kenntnis der Meldeverfahren
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Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften
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Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit im jeweiligen Arbeitsumfeld, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
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Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
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Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
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Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände
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Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
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Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar
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Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post
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Lernerfolgskontrolle & Auswertung