Weiterbildungen
Sie haben erfolgreich die Prüfung als Luftsicherheitskontrollkraft absolviert?
Herzlichen Glückwunsch! Zur Auffrischung und nach behördlicher Vorgabe sollten
Sie die jährliche Weiterbildung durchführen.
Für Fortbildungen und Auffrischungsschulungen gelten die grundsätzlichen Vorgaben
des Kapitels 11.4 der DVO (EU) Nr. 2015/1998 in Verbindung mit den diesbezüglichen
nationalen Bestimmungen.
Weiterbildung |
Theorie |
Bilderkennung |
Luftsicherheitskontrollkraft für Personal und Waren |
24h |
+12h |
Luftsicherheitskontrollkraft für Fracht - und Postkontrollen |
16h |
+12h |
Luftsicherheitskontrollkraft für Personal |
16h |
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Luftsicherheitsbeauftragte |
4h |
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Die Theoriestunden absolvieren Sie kompakt als Blockunterricht .
Unter anderem schulen wir Sie zu folgenden Inhalten:
- Rechtsgrundlage der Luftsicherheit
- Waffen- und Sprengstoffrecht
- Kennenlernen neuer Bedrohungen für die Sicherheit im Luftverkehr
- Vertiefung von Kontrollabläufen
- Vermittlung aktueller Verfahrensanweisungen am Arbeitsplatz
- Durchführen von Kontrollen, einschließlich Abläufe und Zuständigkeiten in einer Kontrollstelle insbesondere bei Feststellung von verbotenen Gegenständen.
Für die Bilderkennung stellen wir Ihnen entsprechende Software zur Verfügung,
damit Sie zeitunabhängig Ihre Weiterbildung durchführen können. Selbstverständlich
übernehmen wir die Dokumentation/ Erstellung von Zertifikaten für Ihre Unterlagen
und als Nachweis gegenüber der zuständigen Luftfahrtbehörde.
Wir informieren Sie gerne über weitere Aus- und Weiterbildungen in unserem Unternehmen.