Welche Schulung benötige ich?
Wie können Sie am besten ermitteln, mit welcher Schulung Ihr Personal richtig geschult wird?
Die Durchführungsverordnung der EU 2015/1998 gibt folgende Hinweise:
Personal mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht
>> Schulung des Allgemeinen Sicherheitsbewusstseins Kapitel 11.2.7
Personal, welches Sicherheitskontrollen* durchführt
>>Schulung nach Kapitel 11.2.3.9
*Unter dem Begriff Sicherheitskontrollen versteht man hierbei nach
Artikel 3 Nr. 9 VO (EG) Nr. 300/2008 „Die Anwendung von Mitteln, mit denen
die Einschleusung verbotener Gegenstände verhindert werden kann“ und stellt
keine Kontrolle, wie Röntgen dar. Detaillierte Informationen finden Sie dazu auf
der LBA Seite unter Häufig gestellte Fragen.
Personal (z.B. Sicherheitsbeauftragte oder Mitarbeiter mit Zugang zu identifizierbarer
Luftfracht), welches Sicherheitskontrollen durchführen wollen, müssen zusätzlich nach
Kapital 11.2.3.9 geschult werden. Eine Höherwertigkeit von Schulungen besteht nach
neuen gesetzlichen Vorgaben nicht mehr!
Beachten Sie jedoch dazu auch die Möglichkeit der Kombinationsschulungen und den
Erwerb von Zusatzqualifikationen. Wir informieren Sie gern!