AKOS GmbH
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Zuverlässigkeitsüberprüfung

 

Personal aller Kategorien (unbefristet und befristet Beschäftigte, Leiharbeitnehmer,

Fahrer) mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht, welches eine Sicherheitsschulung

nach Kap. 11.2.7 oder 11.2.3.9 der DVO (EU) 2015/1998 erhalten soll, benötigt eine

Überprüfung der Zuverlässigkeit.

 

Die Überprüfung der Zuverlässigkeit kann durch eine:

  • beschäftigungsbezogene Überprüfung gemäß Kapitel 11.1.4 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 (bbÜ)
  • behördliche Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Abs. 1 LuftSiG (ZüP)
  • Ü 2- oder Ü 3- Sicherheitsüberprüfung nach § 9 oder § 10 SÜG

 

Fremddienstleister (Arbeitnehmerüberlassung) müssen einer Zuverlässigkeitsüberprüfung

nach §7 LuftSiG unterzogen werden

 

Bitte beachten Sie auch die aktuelle gesetzliche Entwicklung zu diesem Thema.

 

Sobald das neue Luftsicherheitsgesetz verabschiedet wurde, informieren wir Sie hier über Änderungen.

 

 

 

   

          

 

 

Die AKOS GmbH ist ein von der
IHK geprüfter und nach dem
Berufsbildungsgesetz anerkannter
Ausbildungsbetrieb.