AGB - Schulung
1. Geltungsbereich
Die AKOS GmbH - im folgenden AKOS genannt - erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Individualvereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Leistungsumfang und Angebote
2.1 AKOS führt Seminare und Beratungen (nach §§ 5; 8; 9 Luftsicherheitsgesetz) gemäß der Vorgaben und Richtlinien der zuständigen Behörden durch. Bei gesetzlichen Neuerungen und geänderten fachlichen Anforderungen werden die Seminarinhalte durch AKOS entsprechend modifiziert.
2.2 Angebote von AKOS sind unverbindlich. Verträge über Leistungen sowie alle sonstigen Vereinbarungen und rechtserhebliche Erklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlich erfolgten Bestätigung von AKOS. Das gilt auch für Ergänzungen und Abänderungen.
3. Anmeldungen zu AKOS Seminaren
3.1 Anmeldungen zu AKOS Seminaren können schriftlich, per Telefax oder per E-Mail vorgenommen werden.
3.2 In einem Schulungsvertrag werden dem Auftraggeber der vereinbarte Veranstaltungsort, sowie Inhalt, Dauer und Kosten der jeweiligen Schulungsveranstaltung oder Beratungsleistung nochmals schriftlich bestätigt. Der Schulungsvertrag tritt mit der Unterzeichnung von Auftraggeber und AKOS in Kraft.
4. Preise für AKOS Seminare und Beratungen
4.1 Es gelten die in den Angeboten angegebenen Teilnahmepreise bzw. Beratungspauschalen. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer und der eventuell anfallenden Prüfungsgebühr. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
4.2 Die Preise beinhalten die Schulungsleistungen (oder Beratungsleistungen), Schulungsunterlagen, sofern nicht anders angegeben. Gegen entsprechenden Aufpreis ist eine Verpflegung über den gesamten Seminarzeitraum zusätzlich buchbar. Die Teilnehmer erhalten ferner ein Teilnahmezertifikat und bei absolvierter Fachprüfung ein Zertifikat der prüfenden Behörde. Sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Schulung, wie beispielsweise Übernachtungs- und Fahrtkosten hat der Auftraggeber selber zu tragen.
4.3 Eine nur zeitweise Teilnahme an den Seminaren oder auch Nichterscheinen berechtigt nicht zur Gebührenminderung.
4.4 Ein eventuelles Nicht-Bestehen der Fachprüfung berechtigt nicht zur Gebührenminderung. Eine Gewährleistung für das Bestehen der behördlichen Fachprüfung kann nicht gegeben werden.
5. Zahlungsbedingungen für AKOS Leistungen
5.1 Die Preise für AKOS Schulungen sind verbindlich laut Vertragsvereinbarung und sind zur Zahlung 7 Werktage vor Kursbeginn fällig. Die Endabrechnung erfolgt mit Verrechnung der geleisteten Vorauszahlungen.
5.2 Die Preise für Beratungen werden unverzüglich mit Zugang der Rechnung fällig, soweit keine anderen Zahlungsbedingungenen auf der Rechnung vermerkt sind.
6. Teilnahmebedingungen
6.1 AKOS behält sich bei allen Schulungen das Recht vor, Ersatzdozenten einzusetzen, sowie mit rechtzeitiger Vorankündigung Terminverschiebungen vorzunehmen. Ein Dozentenwechsel oder eine Terminverschiebung berechtigen den Auftraggeber weder zur Minderung der Seminargebühr noch zum Rücktritt von der Schulungsvereinbarung.
6.2 Kann ein Schulungsteilnehmer aufgrund der Terminverschiebung an einer Schulung nicht teilnehmen, so hat der Auftraggeber das Recht zur kostenfreien Umbuchung auf eine Schulung mit derselben Kursbezeichnung zu einem neuen, verfügbaren Termin.
6.3 Der jeweilige Kurs findet nur nach entsprechendem Zahlungseingang siehe Punkt 5.1 statt.
7. Copyright
7.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Schulungsunterlagen oder Teile hieraus ohne Genehmigung von AKOS zu vervielfältigen, nachzudrucken oder an Dritte weiterzugeben.
7.2 Ausgegebene Handouts spiegeln nicht den Gesamtinhalt des Seminars wieder, sie geben vielmehr einen Überblick über den vermittelnden Unterrichtsstoff.
7.3 Während des Unterrichts ist die Benutzung von mobilen Kommunikationsgeräten (z.B. iPad, Handy, Smartphones, Laptop) den Teilnehmern nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns vor den Teilnehmer vom Unterricht auszuschließen, siehe auch Punkt 9.7 AGB’s.
8. Haftung:
AKOS haftet für seine Projektmitarbeiter nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
9. Rücktritt; Absage; Verschiebungen
9.1 AKOS hat das Recht bis 5 Kalendertage vor Trainingsbeginn von einem Schulungsvertrag zurückzutreten, wenn die geringe Anzahl der Teilnehmer am jeweiligen Training eine wirtschaftliche Durchführung der Veranstaltung nicht erlaubt oder wenn ein oder mehrere Trainer an der Teilnahme am Training verhindert sind und kein Ersatz zur Verfügung steht. Der Rücktritt kann schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen.
9.2 AKOS wird vor der Ausübung des Rücktrittsrechts versuchen, die Anmeldung auf einen anderen Termin umzubuchen, sofern dies möglich ist. Es gilt dann entsprechend Ziffer 6.2.
9.3 Der Auftraggeber hat das Recht bis zum Beginn der ersten Trainingsveranstaltung vom Schulungsvertrag ohne Grund zurückzutreten. Der Rücktritt kann schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen.
9.4 Erfolgt der Rücktritt mindestens 21 Tage vor Trainingsbeginn, so muss keine Gebühr entrichtet werden. Erfolgt er weniger als 21 Tage aber mindestens 7 Tage vor Trainingsbeginn, so werden 50% der Trainingsgebühr zur Zahlung fällig. Erfolgt er weniger als 7 Kalendertage vor Trainingsbeginn so werden 80% der Kursgebühr zur Zahlung fällig.
9.5 Nimmt ein Seminarteilnehmer an einer Schulungsveranstaltung nicht teil, ohne dass der Auftraggeber zuvor vom Vertrag zurückgetreten wäre, oder das Training umgebucht wurde, so hat der Auftraggeber die volle Seminargebühr zu zahlen.
9.6 Weist der Auftraggeber eine krankheitsbedingte Verhinderung eines Teilnehmers durch Vorlage eines ärztlichen Attests nach, kann der Auftraggeber kostenfrei eine Umbuchung des Seminars auf ein Training derselben Kursbezeichnung zu einem neuen, verfügbaren Termin vornehmen. Auch hat der Auftraggeber das Recht, kostenneutral einen Ersatzteilnehmer zu dem von ihm gebuchten Seminar zu schicken.
9.7 Erfüllt der Teilnehmer zu Beginn des Kurses nicht die entsprechende Kursvoraussetzung (z.B. Zuverlässigkeits-überprüfung gem. §7 LuftSiG) oder verletzt einen Punkt der AKOS Geschäftsbedingungen, so kann er vom Kurs, auch nach Beginn des selbigen ausgeschlossen werden. Der Ausschluss berechtigt nicht zur Kürzung der Teilnehmergebühr.
10. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen.
10.1 Es gilt das deutsche Recht, Gerichtstand und Erfüllungsort ist Stuttgart.
10.2 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen, aus welchen Gründen auch immer, ungültig sein oder werden, kommen die Vertragsparteien überein, dass diese die Wirksamkeit des Gesamtvertrages nicht berührt. Vielmehr wird diese Bestimmung durch eine solche ersetzt, die den wirtschaftlichen Sinn derselben am ehesten erfüllt.