AKOS GmbH
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Zuverlässigkeitsüberprüfung

 

Personal aller Kategorien (unbefristet und befristet Beschäftigte, Leiharbeitnehmer,

Fahrer) mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht, welches eine Sicherheitsschulung

nach Kap. 11.2.7 oder 11.2.3.9 der DVO (EU) 2015/1998 erhalten soll, benötigt eine

Überprüfung der Zuverlässigkeit.

 

Die Überprüfung der Zuverlässigkeit kann durch eine:

  • beschäftigungsbezogene Überprüfung gemäß Kapitel 11.1.4 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 (bbÜ)
  • behördliche Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Abs. 1 LuftSiG (ZüP)
  • Ü 2- oder Ü 3- Sicherheitsüberprüfung nach § 9 oder § 10 SÜG

 

Fremddienstleister (Arbeitnehmerüberlassung) müssen einer Zuverlässigkeitsüberprüfung

nach §7 LuftSiG unterzogen werden

 

Bitte beachten Sie auch die aktuelle gesetzliche Entwicklung zu diesem Thema.

 

Sobald das neue Luftsicherheitsgesetz verabschiedet wurde, informieren wir Sie hier über Änderungen.

 

 

 

Welche Schulung benötige ich?

 

Wie können Sie am besten ermitteln, mit welcher Schulung Ihr Personal richtig geschult wird?


Die Durchführungsverordnung der EU 2015/1998 gibt folgende Hinweise:

 

Personal mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht

>> Schulung des Allgemeinen Sicherheitsbewusstseins Kapitel 11.2.7

 

Personal, welches Sicherheitskontrollen* durchführt

>>Schulung nach Kapitel 11.2.3.9

*Unter dem Begriff Sicherheitskontrollen versteht man hierbei nach

Artikel 3 Nr. 9 VO (EG) Nr. 300/2008 „Die Anwendung von Mitteln, mit denen

die Einschleusung verbotener Gegenstände verhindert werden kann“ und stellt

keine Kontrolle, wie Röntgen dar. Detaillierte Informationen finden Sie dazu auf

der LBA Seite unter Häufig gestellte Fragen.

 

Personal (z.B. Sicherheitsbeauftragte oder Mitarbeiter mit Zugang zu identifizierbarer

Luftfracht), welches Sicherheitskontrollen durchführen wollen, müssen zusätzlich nach

Kapital 11.2.3.9 geschult werden. Eine Höherwertigkeit von Schulungen besteht nach

neuen gesetzlichen Vorgaben nicht mehr!

 

Beachten Sie jedoch dazu auch die Möglichkeit der Kombinationsschulungen und den

Erwerb von Zusatzqualifikationen. Wir informieren Sie gern!

 

11.2.3.10 anderes Sicherheitspersonal

 

Information zur Schulung für anderes Sicherheitspersonal bei Flughafenlieferungen

und Bordvorräten 

 

Die Schulung ist geeignet für Personen, die bei Post oder Material von Luftfahrt-

unternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen andere Sicherheitskontrollen

als Kontrollen durchführen. Die Vorgaben für diese Schulung entsprechen der

DVO (EU) 2015/1998 Abschnitt 11.2.3.10. Die Schulung besteht aus insgesamt sechs

Unterrichtseinheiten zzgl. Erfolgskontrolle.

 

Kursvoraussetzung:

ZüP nach § 7 LuftSiG

Ü2 o.Ü3 Sicherheitsüberprüfung nach §9 o. §10 SÜG

 

Abschluss:

Schulungsbescheinigung

 

Ablauf:

Wir führen den Lehrgang in unserem AKOS Schulungszentrum durch.

 

Bei Anfragen ab zehn Teilnehmer kommen wir gern zu Ihnen in die

Firma und führen den Lehrgang als Inhouse-Schulung durch.

 

Den individuellen Ablauf erhalten Sie mit unserem Angebot.

 

 

Auszug zum Inhalt der Schulung:

  • Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
  • Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
  • angemessene Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände
  • Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
  • Meldeverfahren
  • einschlägige Rechtsvorschriften
  • Ziele und Struktur der Luftsicherheit im jeweiligen Arbeitsumfeld, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
  • Schutzanforderungen für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen
  • Lernerfolgskontrolle & Auswertung

 

Weiterbildung Luftsicherheit
 
 

 

Für Fortbildungen und Auffrischungsschulungen gelten die grundsätzlichen Vorgaben des Kapitels 11.4 der DVO (EU) Nr. 2015/1998 in Verbindung mit den diesbezüglichen nationalen Bestimmungen, u.a. gelten folgende Zeitvorgaben:              

Luftsicherheitskontrollkräfte für Personal und Waren

24 Theoriestunden + monatlich 1 Stunde  Bilderkennung

Luftsicherheitskontrollkräfte für Fracht und Post

16 Theoriestunden + monatlich 1 Stunde  Bilderkennung

Luftsicherheitskontrollkräfte für Personal

16 Theoriestunden

 

 

Wir unterstützen Sie mit unserem Weiterbildungsangebot in unseren Schulungsräumen in Stuttgart. Gern übernehmen wir auch die Schulung Ihrer Mitarbeiter vor Ort an Ihrem Firmenstandort und unterbreiten Ihnen dafür ein individuelles Angebot.

11.2.3.9 anderes Sicherheitspersonal

 

Information zur Schulung für anderes Sicherheitspersonal bei Fracht und Post

 

Die Vorgaben für diese Schulung gemäß DVO (EU) 2015/1998 11.2.3.9 wurden

geändert. Die Schulung besteht neu aus mindestens sechs Unterrichtseinheiten

zzgl. Erfolgskontrolle. Sie richtet sich an Personen die Sicherheitskontrollen bei

Luftfracht durchführen.

 

Durch Inkraftsetzung der VO (EU) Nr. 1116/2013 mit Wirkung vom 29.11.2013

wird das Personal, das reinen Zugang zu identifizierbarer Luftfracht/Luftpost hat,

aus dem Kapitel 11.2.3.9 des Anhangs der VO (EU) Nr. 185/2010 herausgelöst

und ist stattdessen künftig einer „Allgemeinen Schulung des Sicherheitsbewusstseins“

gemäß Kapitel 11.2.7 des Anhangs der VO (EU) Nr. 185/2010 zu unterziehen.

Die VO (EU) Nr. 185/2010 wird mit Wirkung des 01.02.2016 ersetzt durch die

DVO (EU) 2015/1998.

 

Kursvoraussetzung:

ZüP nach § 7 LuftSiG

Ü2 o.Ü3 Sicherheitsüberprüfung nach §9 o. §10 SÜG

 

Abschluss:

Schulungsbescheinigung

 

Ablauf:

Wir führen den Lehrgang in unserem AKOS Schulungszentrum durch.

 

Bei Anfragen ab zehn Teilnehmer kommen wir gern zu Ihnen in die

Firma und führen den Lehrgang als Inhouse-Schulung durch.

 

Den individuellen Ablauf erhalten Sie mit unserem Angebot.

 

 

Inhalt der Schulung:

  • Kenntnis der Meldeverfahren

  • Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften

  • Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit im jeweiligen Arbeitsumfeld, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen

  • Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände

  • Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände

  • Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände

  • Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten

  • Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar

  • Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post

  • Lernerfolgskontrolle & Auswertung

 

   

          

 

 

Die AKOS GmbH ist ein von der
IHK geprüfter und nach dem
Berufsbildungsgesetz anerkannter
Ausbildungsbetrieb.